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   BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 71/95   

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BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 71/95 (https://dejure.org/1996,1997)
BAG, Entscheidung vom 12.06.1996 - 4 AZR 71/95 (https://dejure.org/1996,1997)
BAG, Entscheidung vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 71/95 (https://dejure.org/1996,1997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die tarifliche Eingruppierung einer Leiterin einer Kindertagesstätte - Vereinbarung der Anwendbarkeit des Tarifvertrages über die Tätigkeitsmerkmale zum Bundesmanteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt (TV-TM) - Voraussetzungen eines ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Leiterin einer Kindertagesstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 1944
  • NZA-RR 1996, 478 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 06.12.1972 - 4 AZR 56/72

    Vergütungsgruppe - Kassierer - Kaufmännische Angestellte

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 71/95
    4 5 Nur dieses Auslegungsergebnis entspricht den bei der Tarifauslegung besonders wichtigen Grundsätzen der Rechtsklarheit und Praktikabilität, denen Tarifvertragsparteien bei der Abfassung von Tarifnormen im allgemeinen gerecht werden wollen (BAG Urteil vom 6. Dezember 1972 - 4 AZR 56/72 - AP Nr. 23 zu § 59 HGB).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 71/95
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92

    Erzieherin in Wohngruppe von Behinderten

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 71/95
    Für solche Klagen besteht auch außerhalb des öffentlichen Dienstes das nach § 256 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse (Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 Tarifverträge: Großhandel = EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2, zu I der Gründe; vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband, zu B I der Gründe).
  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94

    Eingruppierung: Bürosachbearbeiter

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 71/95
    Dagegen ist es nicht erforderlich, daß darüber hinaus auch innerhalb jedes Arbeitsvorganges das Qualifizierungsmerkmal diesen Anteil an der Gesamtarbeitszeit erreicht (vgl. z. B. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie Beschluß des Senats vom 11. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - AP Nr. 193 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 671/94

    Eingruppierung eines Leiters einer Kindertagesstätte für Kinder und Jugendliche

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 71/95
    Der Senat hatte erst kürzlich (Urteil vom 6. März 1996 - 4 AZR 671/94 -, n.v.) einen Eingruppierungsrechtsstreit zu entscheiden, in dem die Parteien über die Auslegung desselben Tatbestandsmerkmals der VergGr.
  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 458/91

    Erzieher im Krankenhaus sind keine Pflegepersonen

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 71/95
    Denn auch dann mußte die Klägerin jederzeit und sofort in der Lage sein, aktiv durch Erteilung der erforderlichen Anordnungen und fachlichen Weisungen Leitungsaufgaben im Kindergarten wahrzunehmen (vgl. Urteil des Senats vom 29. April 1992 - 4 AZR 458/91 - AP Nr. 162 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 71/95
    Dagegen ist es nicht erforderlich, daß darüber hinaus auch innerhalb jedes Arbeitsvorganges das Qualifizierungsmerkmal diesen Anteil an der Gesamtarbeitszeit erreicht (vgl. z. B. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie Beschluß des Senats vom 11. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - AP Nr. 193 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 577/92

    Eingruppierung eines Werktherapeuten bei einem kirchlichen Träger -

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 71/95
    Für eine zusammenfassende Betrachtung von Tätigkeiten auf der Beurteilungsgrundlage der überwiegenden oder mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit entsprechenden Tätigkeit gelten vergleichbare Regeln und Kriterien wie bei der Bildung von Arbeitsvorgängen, lediglich die anzuwendenden Maßstäbe sind weniger streng (Urteil des Senats vom 25. August 1993 - 4 AZR 577/92 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Diakonisches Werk).
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 71/95
    Für solche Klagen besteht auch außerhalb des öffentlichen Dienstes das nach § 256 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse (Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 Tarifverträge: Großhandel = EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2, zu I der Gründe; vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband, zu B I der Gründe).
  • ArbG Hanau, 13.03.1992 - 1 Ca 520/91

    Eingruppierung in Vergütungsgruppe nach BAT; Tarifauslegung; Grundsatz der

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 71/95
    Dieser Auffassung der Vorinstanzen ist zuzustimmen (ebenso Urteil des Arbeitsgerichts Hanau vom 12. März 1992 - 1 Ca 520/91 - rechtskräftig, und Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 25. Juni 1993 - 6 Ca 1028/92 - rechtskräftig, in: Hofmann, Das Tarifrecht im öffentlichen Dienst - Eingruppierung von A - Z, Stand März 1996, unter "Leiter von Kindertagesstätten" [L 760], zu II und IV).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 94/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter als Leiter eines Jugendhauses

    Denn auch dann mußte der Kläger jederzeit und sofort in der Lage sein, aktiv durch Erteilung der erforderlichen Anordnungen und fachlichen Weisungen Leitungsaufgaben im Jugendhaus wahrzunehmen (vgl. Urteile des Senats vom 29. April 1992 - 4 AZR 458/91 - AP Nr. 162 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 71/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Niedersachsen, 01.02.2011 - 16 Sa 651/10

    Arbeitsvorgang; Leitungstätigkeit

    Es handelt sich dabei um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, für die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Feststellungsinteresse nach § 256 ZPO besteht (vgl.: BAG vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 71/95 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge Arbeiterwohlfahrt = EzBAT §§ 22, 23 BAT F 2 VergGr IV b Nr. 10; vom 13. Dezember 1995 - 4 AZR 738/94 - AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT-O = EzBAT §§ 22, 23 BAT F2 VerGr.

    Sie bilden daher einen einzigen großen Arbeitsvorgang (BAG vom 05. April 1995 - 4 AZR 183/94 - a.a.O.; vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 71/95 - a.a.O.).

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 71/95 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge Arbeiterwohlfahrt = EzBAT §§ 22, 23 BAT F 2 VergGr IV b Nr. 10; vom 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - AP Nr. 302 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = EzBAT §§ 22, 23 BAT B 1 VergGr I b Nr. 3).

  • LAG Niedersachsen, 04.04.2012 - 2 Sa 1327/11

    Eingruppierung einer Kindergartenleiterin; Feststellungsklage bei Nichterreichen

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, 12. Juni 1996 - 4 AZR 71/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge Arbeiterwohlfahrt Nr. 4; BAG, 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 302).
  • LAG Hamburg, 29.06.1998 - 8 Sa 9/98

    Streitigkeit über die Eingruppierung in tarifliche Vergütungsgruppe;

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  • LAG Baden-Württemberg, 05.02.1997 - 3 Sa 96/96
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt ." (BAG vom 12.06.1996 - 4 AZR 71/95 -).
  • LAG Düsseldorf, 04.09.1996 - 12 (5) Sa 881/96

    Kündigungsfrist: eintägige Kündigungsfrist gemäß § 14 Nr. 1 Abs. 2 MTV -Arb

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 12.06.1996, 4 AZR 71/95, zu II 4.1 der Gründe, Urteil vom 12.06.1996, 4 AZR 73/95, zu II 5.3.1, Urteil vom 24.04.1996, 5 AZR 798/94, zu 1, Urteil vom 14.02.1996, 2 AZR 166/95, zu II 5 a) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • LAG Hamm, 10.10.1996 - 17 Sa 372/96

    Eingruppierung: Seminarleiterin - Arbeiterwohlfahrt

    Daher gelten zum Begriff des Arbeitsvorgangs im Sinne des § 2 Abs. 2 BMT-AW II im wesentlichen dieselben Grundsätze wie zum Betriff des Arbeitsvorgangs im Sinne des § 22 Abs. 2 BAT, da insbesondere die jeweiligen zweiten Absätze des § 22 BMT-AW II sowie des § 22 BAT - bis auf die zusätzliche Verweisung auf Lohngruppen in § 22 Abs. 2 BMT-AW II - wortgleich sind (BAG, Urteil vom 12.06.1996 - 4 AZR 71/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; Ihlenfeld, Eingruppierungsrecht Arbeiterwohlfahrt, 1995, Rz. 40 bis 50).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.09.1996 - 3 Sa 32/96

    Zuständigkeit bei Rechtsstreitigkeiten nach dem NATO -Truppenstatut; Zulässigkeit

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  • LAG Baden-Württemberg, 11.11.1998 - 3 Sa 30/98

    Gewährung einer Zulage aufgrund der Mitgliedschaft in einer Klinikleitung;

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